Bürgermeister (m/w/d)

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Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) der Gemeinde Seckach, ca. 4.000 Einwohner, ist infolge Ablauf der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 1. Juni 2026 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Stelle wurde durch Beschluss des Gemeinderats mit A 16 bewertet. Die Wahl findet am Sonntag, den 1. März 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 22. März 2026, statt. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und sie müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V. mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) ausgeschlossenen Personen. Bewerbungen können frühestens am



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