Architekt*in / Bauingenieur*in Hochbau als stellvertretende Leitung der Bauaufsichtsbehörde

Stellvertretende Fachdienstleitung: Sie übernehmen die stellvertretende Leitung des Fachdienstes Bauordnung unter gleichstellungsrelevanten Gesichtspunkten und übernehmen als Unternehmensbeauftragte*r die Verantwortung für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Fachdienst/Fachbereich. Digitalisierung des Bauaktenarchivs: Sie leiten die Projektgruppe und wirken bei der Einführung des digitalen Baugenehmigungsprozesses mit. Sie sind für die Bearbeitung von Baugenehmigungen und Vorbescheiden, u.a. der Gebäudeklassen 3 bis 5 sowie von Sonderbauten, zuständig. Sie führen Bauzustandsbesichtigungen und Bauüberwachungen durch und übernehmen Bau-beratungen von Bürger*innen sowie Architekt*innen. Sie sind für die Übernahme und Ausübung diverser Aufgaben einer Bauaufsichtsbehörde gem. § 58 BauO NRW 2018
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