Erster Beigeordneter (m/w/d)

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Verbandsgemeindeverwaltung KONZ Bei der Verbandsgemeinde Konz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle des Ersten Beigeordneten (m/w/d) neu zu besetzen, da der bisherige Amtsinhaber zum Bürgermeister gewählt wurde. Der Stelleninhaber wird zugleich allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters. Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungsgruppe B2/B3 LKomBesVO, daneben wird eine Aufwandsentschädigung gewährt. Die Wahlzeit beträgt 8 Jahre. Die Ernennung erfolgt zum Beamten auf Zeit. Wählbar zum Beigeordneten ist, wer Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat. Gesucht wird eine verantwortungsbewusste, bürgernahe innovations-



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