Für die alternative arbeitsmedizinische Betreuung von klein- und mittelständischen Unternehmen in Die arbeitsmedizinische Betreuung von Mitgliedsunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, Die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge nach den ehemaligen Grundsätzen G 1.1-G 1.4 und G 20 im Röntgenmobil und Audiomobil (wochenweise über das Jahr verteilt), Die Durchführung von Vorträgen, Schulungen und Seminaren, Ggf. Mitarbeit in Projekten, berufsgenossenschaftlichen und staatlichen