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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen / AJobis AGB

Stand: 31.08.2017

§ 1 Vertragsinhalt

1.1 AJobis – ein Service der AJobis Media GmbH, Pfinzstraße 18, 76227 Karlsruhe, vertreten durch den Geschäftsführer Henning Hill, (nachfolgend „AJobis“ genannt) erbringt Leistungen an Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) auf Basis der nachfolgenden AGB, Produkt- und Leistungsbeschreibungen und der Preisliste.
1.2 Die AJobis Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt AJobis nicht an, es sei denn, AJobis hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn AJobis in Kenntnis entgegenstehender oder hiervon abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.3 AJobis behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. AJobis wird Nutzer über Änderungen per E-Mail informieren. Die Änderungen gelten als vom Auftraggeber angenommen, wenn dieser nicht binnen 4 Wochen widerspricht.

§ 2 Leistungsgegenstand, Änderungen und Nutzungsrechte

2.1 AJobis Leistungsangebot umfasst das Veröffentlichen von Anzeigen, insbesondere Stellenanzeigen in Online und Print Medien. AJobis betreibt Webseiten und über das Internet zugängliche Datenbanken als Jobbörse. Diese sind über die Domain www.ajobis.de als auch weitere Domains erreichbar. Auftraggeber haben die Möglichkeit selbständig Stellenanzeigen zu erstellen oder durch AJobis erstellen zu lassen, online zu stellen und zu verwalten. Besucher der Webseiten haben die Möglichkeit die Datenbanken nach veröffentlichten Stellenanzeigen zu durchsuchen und sich anzeigen zu lassen. AJobis stellt lediglich die technischen Voraussetzungen für das Einstellen, Verwalten, Suchen und Anzeigen von Stellenanzeigen zur Verfügung.
Darüber hinaus bietet AJobis dem Auftraggeber die Möglichkeit Stellenanzeigen in Prospekten zu veröffentlichen, die von AJobis regional verbreitet werden. Diese Stellenanzeigen werden in der Regel im Paket mit kostenpflichtigen AJobis Online Angeboten oder im Einzelfall auch getrennt kostenpflichtig angeboten. Soweit nichts anderes vereinbart wird eine Anzeige einmalig im Stellenprospekt veröffentlicht. Die Platzierung der Anzeige liegt im Ermessen von AJobis.
2.2 AJobis Print Stellenprospekte können bis zu 3 Wochen nach der ursprünglich geplanten Veröffentlichung erscheinen, ohne dass dies ein Mangel oder Verzug darstellt.
2.3 AJobis behält sich das Recht vor die Internetplattform und Printmedien inkl. der kostenpflichtigen Dienste jederzeit zu modifizieren oder einzustellen und andere Dienste anzubieten, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
2.4 Durch das Übermitteln von Daten räumt der Auftraggeber AJobis unentgeltlich das nicht-ausschließliche, zeitlich, geographisch und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare Recht (einschließlich des Rechts zur Erteilung von Unterlizenzen) ein, diese online und offline zu verwerten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle Rechte an Texten, Bildern, Markennamen und Logos verfügt, um diese über AJobis zu veröffentlichen und dass diese durch AJobis entsprechend dieser Rechteeinräumung weiterverwendet werden dürfen. Diese Rechteeinräumung umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich:

  • Das Recht zur Vervielfältigung der Inhalte.
  • das Archivierungs- und Datenbankrecht, inklusive Inhalte digital zu erfassen, in beliebigen Datenbanken und Speichermedien abzulegen und mit anderen Werken zu verbinden.
  • Das Recht Inhalte in beliebigen digitalen, online und Printmedien öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen und zu verbreiten, wie z.B. TV, Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Broschüren, Flyer, Banner, Newsletter, Blogs, Webseiten,…
  • Das Recht zur Bearbeitung, insbesondere Inhalte zu bearbeiten, zu ändern, zu kürzen, zu ergänzen, zu verlinken mit anderen Inhalten oder Werken. Insbesondere ist es AJobis gestattet diese Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen.

2.5 Dem Auftraggeber wird kein Konkurrenzausschluss gewährt.

§ 3 Registrierung, Vertragsschluss, Sperrung, Löschung

3.1 Um Stellenanzeigen über die AJobis Internetplattform veröffentlichen zu können, muss sich der Auftraggeber registrieren und über Stellenkontingente (kostenpflichtige/kostenfreie) verfügen.
3.2 Durch die Anmeldung des Auftraggebers auf der AJobis Internetplattform, die Bestellung von Stellenkontingenten und AJobis Print Stellenanzeigen und die Übertragung der Daten an AJobis erfolgt ein Angebot zum Vertragsabschluss auf Basis dieser AGB. Die Person, die diese Anmeldung vornimmt, muss voll geschäftsfähig sein und bei juristischen Personen bevollmächtigt sein, entsprechende Verträge abzuschließen. Angaben haben vollständig und wahrheitsgemäß zu erfolgen und sind gegebenenfalls nachzuweisen.
3.3 Über die Annahme eines Angebots entscheidet AJobis frei. Mit der Auftragsbestätigung und/oder der Freischaltung des online Benutzerkontos oder online Stellenanzeigenkontingente auf der AJobis Internetplattform kommt der Vertrag zustande.
3.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich Änderungen seiner Daten umgehend AJobis anzuzeigen. Änderungen von Daten des Auftraggebers können in der Regel nicht selbst durch den Auftraggeber vorgenommen werden, sondern müssen schriftlich AJobis angezeigt werden. Der Auftraggeber hat nach erfolgter Änderung, die Daten online zu überprüfen und eventuelle Fehler umgehend anzuzeigen.
3.5 Ein Nutzerkonto ist nicht übertragbar.
3.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine Daten, insbesondere sein Passwort, geheim zu halten und bei jedem Verdacht, dass die Geheimhaltung gebrochen wurde, diese AJobis umgehend anzuzeigen und sein Passwort zu ändern.
3.7 Bei Hinweisen, dass ein Auftraggeber gegen gesetzliche Vorschriften, diese AGB oder Rechte Dritter verstößt oder Sicherheitsbedenken bezüglich eines Benutzerkontos bestehen oder ein Auftraggeber in Zahlungsverzug ist, so ist AJobis berechtigt, das Benutzerkonto und/oder Stellenanzeigen des Auftraggebers zu sperren oder zu löschen.
3.8 AJobis behält sich das Recht vor Benutzerkonten, die keine kostenpflichtigen Leistungen beziehen, und mindestens 12 Monate inaktiv waren zu sperren oder zu löschen.

§ 4 Vertragslaufzeit, Vergütung, Preisänderungen & Kündigung

4.1 Verträge über AJobis Online Stellenkontingente werden, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vertraglich vereinbart wurde, auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestvertragslaufzeit geschlossen. Wenn ein Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit nicht zum Ende der Leistungszeitraums gekündigt wird, ist eine nachfolgende Kündigung erst wieder mit Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit - höchstens jedoch nach 12 Monaten - zulässig.
4.2 Kostenpflichtige Online Stellenkontingente bringt AJobis zu Beginn eines Abrechnungszeitraums jeweils für die ursprüngliche Mindestvertragslaufzeit - maximal für 12 Monate – im Voraus zur Abrechnung.
4.3 Zusätzlich vereinbarte Leistungen, wie z.B. Erstellen von Online Stellenanzeigen durch AJobis, Anzeigen im AJobis Print Stellenprospekt oder die Aufbereitung von Druckvorlagen, werden dem Auftraggeber getrennt in Rechnung gestellt, auch wenn diese nicht auf der Preisliste verzeichnet waren.
4.4 Rechnungseinwendungen hat der Auftraggeber innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben.
4.5 Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der bei Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.6 Rechnungsbeträge sind sofort zur Zahlung fällig. AJobis ist berechtigt Mahnkosten in Höhe von 10 Euro zu erheben.
4.7 Von AJobis vergebene kostenfreie Stellenkontingente oder Bonus-Stellenkontingente sind kostenfrei. AJobis behält sich das Recht vor, diese kostenfreien Stellenkontingente jederzeit wieder zurückzunehmen. Nach Ablauf eines von AJOBis zugesagten Nutzungszeitraums eines kostenfreien Stellenkontingentes endet dieses automatisch, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
4.8 AJobis behält sich das Recht vor Preisänderungen jederzeit anzukündigen und durchzuführen. Preisänderungen gelten für alle Verträge erst ab dem nachfolgenden Abrechnungszeitraum, so dass der Auftraggeber unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündigen kann, wenn er die neuen Preise nicht akzeptiert. Wenn die Kündigung durch den Auftraggeber unterbleibt gelten die geänderten Preise verbindlich mit der nachfolgenden Abrechnungsperiode.
4.9 Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 8 Wochen.
4.10 Anzeigen sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen, wie z.B. Gutscheine für AJobis Print Anzeigen im kaufmännischen Geschäftsverkehr.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Umfang und Qualität der Leistungen von AJobis sind entscheidend vom Umfang und der Qualität der Mitwirkung des Auftraggebers abhängig. Der Auftraggeber wird auf eigene Kosten sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbringen oder durch seine Erfüllungsgehilfen erbringen lassen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, vor Anzeigenschluss des AJobis Print Stellenprospektes geeignete Vorlagen zu liefern, die den Anforderungen von AJobis entsprechen. Im Falle technischer Mängel ist der Auftraggeber verpflichtet, diese unverzüglich zu beseitigen.
AJobis fordert geänderte Druckunterlagen an, wenn ungeeignete oder erkennbar beschädigte Druckunterlagen durch den Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen zur Verfügung gestellt wurden. In diesem Fall hat der Auftraggeber unverzüglich Ersatz zu leisten. Sind etwaige Mängel an der Druckqualität darauf zurückzuführen, dass Fehler nicht sofort erkennbar waren, sondern erst beim Drucken, so hat der Auftraggeber bei unkorrektem oder minderwertigem Abdruck keine Ansprüche.

§ 6 Anforderungen an Anzeigen

Die Veröffentlichung von Anzeigen des Auftraggebers auf der AJobis Webangebots und in AJobis Print Stellenprospekt liegt im freien Ermessen von AJobis und kann auch nach bereits verfolgter Aufnahme in das AJobis Internetangebot jederzeit zurückgenommen werden. Hierzu wendet AJobis einheitliche, sachlich gerechtfertigte Grundsätze an, und beruft insbesondere auf rechtlichen oder technischen Anforderungen oder wenn die Veröffentlichung für AJobis unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, wenn

  • veröffentlichte Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, wie z.B. das Gleichbehandlungsgesetz, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen oder gegen die Geschäftsbedingungen von AJobis verstoßen oder auf Inhalte verlinken, die diese Anforderungen nicht erfüllen.
  • Stellenanzeigen müssen sich auf eine freie Position beziehen und Stellentitel und -beschreibung dürfen nicht missverständlich oder irreführend sein.
  • Stellenanzeigen müssen in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
  • Die Stellenanzeige muss deutlich im Vordergrund stehen.
  • Alle Elemente der Stellenanzeige müssen auf AJobis Servern liegen und keine Texte, Bilder oder sonstige Elemente dürfen von externen Servern eingebunden werden.
  • Angabe von Telefonnummern, die beim Anrufer erhöhte Telefonkosten entstehen lassen, wie z.B: der Rufnummernbereiche (0)900 und (0)180

§ 7 Verantwortung für Inhalte und Freistellung

7.1 Verantwortlich für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit von Anzeigen ist alleinig der jeweilige Auftraggeber. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers berufs-, wettbewerbs-, urheber-, namens- und markenrechtliche Fragen sowie Fragen gemäß TKG (z.B. § 66 a) vor Erteilung des Auftrags von sich aus zu klären. AJobis ist zu dieser Prüfung nicht verpflichtet.
7.2 Der Auftraggeber stellt AJobis von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch seine Anzeigen oder sonstige Nutzung von AJobis durch den Auftraggeber gegen AJobis geltend machen. Der Auftraggeber übernimmt auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigungskosten, inklusive aller Anwalts- und Gerichtskosten. Dies gilt nicht, wenn die Rechtverletzung nicht vom Auftraggeber zu vertreten ist.

§ 8 Datenbankaktualität & Sicherungskopien

8.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich die Veröffentlichung von Stellenanzeigen umgehend zurückzunehmen, wenn eine Position besetzt wurde oder nicht mehr verfügbar ist. AJobis wird Stellenanzeigen automatisch, in der Regel nach 90 Tagen, von der Veröffentlichung zurücknehmen. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit diese jederzeit erneut einzustellen, wenn die Vakanz weiterhin zur Verfügung steht.
8.2 Jeder Auftraggeber ist verpflichtet von allen Daten auf AJobis Sicherungskopien anzulegen und unabhängig von AJobis zu speichern, um im Falle Datenverlust diese zeitnah wieder herstellen zu können.
8.3 Sollte der Auftraggeber zu Zwecken der Dokumentationspflicht, Beweissicherung oder sonstigen Zwecke mittels AJobis gespeicherte Information benötigen, so ist der Auftraggeber hierfür verantwortlich, diese auf einem von AJobis unabhängigen Speichermedium zu archivieren.

§ 9 Gewährleistung

9.1 AJobis gewährleistet eine Verfügbarkeit der Dienste von 90% im Jahresdurchschnitt. Verfügbarkeit bedeutet, dass Anzeigen in die AJobis Datenbank eingestellt und abgerufen werden können. Nicht in Verfügbarkeit eingerechnet werden notwendige Zeiten für Wartungsarbeiten an der AJobis Internetplattform, Gründe höherer Gewalt, Maßnahmen gegen Viren oder Systemangriffe.
9.2 AJobis passt automatisch Bildgrößen und –auflösung von hochgeladenen Bildern, wie z.B. Logos, an. Sollte es hierdurch zu Abweichungen oder Qualitätseinbußen gegenüber dem Original kommen, so haftet AJobis hierfür nicht.

§ 10 Korrekturabzug, Mängel, Mängelrüge

10.1 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf einen Korrekturabzug. Einer gesonderten Freigabe zur Veröffentlichung von Seiten des Auftraggebers bedarf es nicht.
10.2 Der Auftraggeber hat bei einer Veröffentlichung einer Anzeige offensichtliche Mängel binnen 4 Wochen schriftlich zu rügen, ansonsten verfällt ein etwaiger Mängelanspruch.
10.3 Der Auftraggeber hat bei unkorrekter Veröffentlichung seiner Anzeige Anspruch auf Ersatzlieferung. Im AJobis Online Segment wird hierzu einen Monat ein kostenfreies Stellenkontingent zur Verfügung gestellt und bei AJobis Print Stellenprospekt erfolgt eine kosten freie Ersatzanzeige in dem Umfang, wie die ursprüngliche Auslieferung fehlerbehaftet war.

§ 11 Haftung

11.1 Der Auftraggeber macht sich schadensersatzpflichtig, wenn aufgrund seiner technisch, inhaltlich oder rechtlich unzulässigen Anzeige ein Schaden entsteht.
11.2 AJobis haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit, die auf Pflichtverletzung von AJobis, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von AJobis beruhen sowie bei Schäden, die durch die Verletzung einer Kardinalpflicht durch AJobis entstanden sind oder bei arglistigem Verhalten von AJobis. AJobis haftet ebenfalls unbeschränkt für Schäden, die durch AJobis, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.
11.3 Im Falle leichter Fahrlässigkeit – außer in Fällen die unter 11.2 fallen - wird der Schadensersatzanspruch auf den auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Soweit gesetzlich zulässig wird der Schadensanspruch auf die Höhe des vertraglich geregelten Entgelts begrenzt.
11.4. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, wobei die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleibt. Soweit die Haftung von AJobis ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11.5 AJobis bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen.

§ 12 Recht, Datenschutz, Gerichtsstand & Sonstiges

12.1 AJobis ist berechtigt, Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.
12.2 AJobis ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen einzuschalten.
12.3 AJobis kann Unterauftragnehmer einsetzen. Hiervon unberührt bleibt die Verantwortung von AJobis für die Erfüllung der übernommenen Pflichten.
12.4 Der Auftraggeber wird hiermit gemäß Datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass AJobis seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. Auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.
12.5 Erfüllungsort ist Karlsruhe.
12.6 Gerichtsstand für Kaufleute ist Karlsruhe.
12.7 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.