Sachbearbeitung Beistandschaften (m/w/d)

Führung von Beistandschaften, inkl. Verfahrensvertretung, insbesondere bei der Feststellung von Vaterschaften Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen, ggf. auch gerichtlich Beratung und Unterstützung allein erziehender Elternteile und junger Volljähriger bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Urkundsperson gem. § 59 SGB VIII Wesentliche Voraussetzung für die Tätigkeit ist Toleranz gegenüber Menschen in schwierigen Lebenslagen Hieraus ergeben sich erhöhte Anforderungen an das Verhandlungsgeschick, die soziale Kompetenz und die Konfliktfähigkeit sowie an das Verständnis für die besondere Situation der Elternteile Sie können Ihre Position klar vertreten und gehen Auseinandersetzungen mit Elternteilen und die diese vertretenden Rechtsbeistände engagiert