Professor / Professorin oder Nachwuchsprofessor/ Nachwuchsprofessorin (m/w/d) der BesGr. W2/ W1, für das Lehrgebiet "Pflegepraxis"

Die Professur gründet in einem Verständnis zu einer evidenzbasierten Durchdringung von pflegerischen Handlungssituationen in den jeweiligen Versorgungssettings. Dies vermittelt die Professur durch forschungsdifferenzierte Fragen zum Pflegeprozess. Dazu gehören Fragen zur Pflegediagnostik einschließlich Risikofaktoren und Assessmentverfahren, Epidemiologie, sowie Fragen zum Erleben Betroffener, deren Umgangsweisen und Teilhabestrategien, Interventionen sowie evidenzbasierte Outcomes und Spätfolgen. Die Perspektive dieses Verständnisses richtet sich auf das Individuum, die Dyade, die Gemeinschaft und die Familie sowie die Gemeinde und Kommune, die Schule und das Arbeitsleben. In der Lehre zeigt sich ein Schwerpunkt der Professur auch in der Vermittlung von Performanz, technischer Geschicklichkeit und pflegerischen Fertigkeiten. Dabei gehört simulationsbasiertes Lernen zum methodischen Repertoire. Die Professur beteiligt sich an der Entwicklung forschungsbegründeter pflegerischer Handlungsfelder. Die Professur Pflegepraxis entwickelt aus diesem Verständnis heraus evidenzbasierte Konzepte zu Innovationen für eine in Deutschland neue Versorgungskultur im Gesundheitswesen.