Sachbereichsleiter*in Heimaufsicht

Leitung des Sachbereichs Durchführung von verschiedenen Prüfungen z.B. angemeldeten und unangemeldeten Prüfungen in stationären Einrichtungen gemäß § 7 SbStG und Wohnformen gem. § 8 SbStG Erstellung und Veröffentlichung von Prüfberichten Schriftlichen Mängelberatungen und Anordnungen nach § 23 SbStG Bearbeitung von Beschwerden Beratung von Einrichtungsträger*innen und Initiator*innen in der



Suche nach ähnlichen Stellenangeboten