Heilpädagoge/Sozialpädagoge (m/w/d) für den Bereich der Eingliederungshilfe

Die Prüfung und Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen erfolgt als Hilfemanagement und ist mit der Erstellung eines Gesamtfallplanes zu fertigen. Es handelt sich um eine Sachbearbeitung aus einer Hand, die sämtliche im Zusammenhang mit dem Leistungsfall bestehenden Verwaltungsarbeiten inklusive Anweisung der Rechnungen beinhaltet. Hierzu bedarf es neben einer rechtssicheren Auslegung der Anspruchsvoraussetzungen und entsprechender Verwaltungskenntnisse zum Erlass eines Verwaltungsaktes auch sozialpädagogischer und pflegerischer Kenntnisse, um die erforderlichen individuellen Bedarfe der personenzentrierten Hilfe in Art, Umfang sowie Dauer feststellen zu können. Eingliederungshilfen für behinderte Menschen gemäß §§ 99 ff. SGB IX Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen inkl. Prüfung des Einsatzes von Einkommen und Vermögen Im Rahmen des Hilfemanagements: Hilfeplanverfahren mit Erstellen eines personenzentrierten Gesamtfallhilfeplanes gem. §§ 117 ff SGB IX Überwachung der Leistungen während des Leistungsanspruches Organisation und Teilnahme an Gesamtfallplankonferenzen sowie Teilhabeplankonferenzen Hospitationen und Beobachtungen vor Ort sowie Durchführung von