Psychologin / Psychologe (m/w/d) im Psychologischen Dienst

Daneben machen sie Angebote zur Krisenintervention und Beratung. Zudem tragen sie das psychologische Fachwissen in das multiprofessionelle Team der Justizvollzugsanstalt. Mitwirkung an Diagnoseverfahren (§ 7 Landestrafvollzugsgesetz bzw. § 10 Justizstrafvollzugsgesetz) Beteiligung an der Vollzugsplanung bei Gewalt- und Sexualstraftätern Krisenintervention bei Gefangenen mit Eigen- und Fremdgefährdungstendenzen, psychologische Beratung von Gefangenen Abklärung psychischer Auffälligkeiten bei Gefangenen Auswertung von psychologisch-psychiatrischen Gutachten Mitwirkung an Aus- und Weiterbildung der Bediensteten Beratung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Bezug auf behandlungsrelevante Aufgaben und Maßnahmen Anleiten von Praktikantinnen und Praktikanten im Rahmen des Psychologiestudiums Mitwirkung an anstalts- oder länderübergreifenden Projekten und Arbeitsgruppen Weitere Aufgaben können übertragen