Sachbearbeiter (m/w/d) Vertragswesen und Wirtschaftlichkeit

Im Team des Kreisjugendamtes schließen Sie finanziell verbindliche Vereinbarungen mit Trägern der freien Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe ab, um Leistungen, Qualitätsentwicklung und Wirtschaftlichkeit sicherzustellen. Dabei berücksichtigen Sie sowohl stationäre als auch ambulante Maßnahmen, fördern niedrigschwellige Beratungsangebote und beachten die Vergaberichtlinien bei der finanziellen Unterstützung struktureller Angebote. Des Weiteren führen Sie Wirtschaftlichkeitsprüfungen vereinbarter Leistungen gem. § 128 SGB IX durch, sobald Hinweise auf Pflichtverletzungen der Leistungserbringer vorliegen, und nehmen zudem regelmäßige, anlassunabhängige Qualitätsprüfungen nach § 8 AG SGB IX NRW