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Beim Kreis Segeberg ist zum 01. September 2026 nach Ablauf der Amtszeit des jetzigen Stelleninhabers die Stelle der Landrätin/des Landrates zu besetzen. Der derzeitige Stelleninhaber stellt sich erneut zur Wahl. Die Landrätin/Der Landrat wird gemäß §§ 43 bis 45 Kreisordnung Schleswig-Holstein vom Kreistag des Kreises Segeberg nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die Ernennung erfolgt zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung Schleswig-Holstein (Besoldungsgruppe B 7). Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach den Höchstsätzen der landesrechtlichen Vorschriften gezahlt. Wählbar ist, wer 1. die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzt; wählbar ist auch, wer die Staatsangehörigkeit eines übrigen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt und 2. die für dieses Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitzt. Der Kreistag des Kreises Segeberg setzt sich derzeit aus 67 Sitzen der verschiedenen Fraktionen zusammen. Der Kreis Segeberg mit ca. 275.000 Einwohner*innen im Städtedreieck