Leiterin des Jugendhauses Rendsburger Landstraße

Das »Jugendhaus Rendsburger Landstraße« ist eine stationäre Jugendhilfeeinrichtung nach § 34 SGB VIII und der Lebensmittelpunkt für bis zu 10 weibliche Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren, die (vorübergehend) nicht in ihrem Elternhaus leben können oder als unbegleitete minderjährige Geflüchtete nach Deutschland gekommen sind. Die Jugendlichen müssen mit Unterstützung der Fachkräfte eine schwierige Lebenssituation bewältigen, vielleicht mit Gewalt- und Missbrauchserfahrungen, ggf. Kriegs- und Fluchterlebnisse, mit Vernachlässigung, Drogen- oder Alkoholsucht oder Selbstverletzungen. Folgende Aufgaben fallen an: Leitung der Einrichtung mit folgenden Aufgaben: Planung, Organisation, Koordination Fachliche Beratung und Kontrolle aller Aufgaben im Rahmen der zu erbringenden Leistungen nach §§ 27, 34, 42 SGB VIII Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht: Zuständigkeit für die Mitarbeiterinnen von sieben bis acht Planstellen (derzeit 10 Mitarbeiterinnen) Übernahme der fachlichen Beratung und Unterstützung der Mitarbeiterinnen in schwierigen Einzelfällen Erstellung von Beurteilungen und Zeugnisentwürfen Übernahme der Personalförderung: Mitwirkung bei der