Sachbearbeiter*in der Beistandschaft

Der Bereich Beistandschaft/ Beurkundung versteht sich als Anlaufstelle für Mütter und Väter zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche sowie zur Vaterschaftsfeststellung für Kinder von nicht miteinander verheirateten Eltern. Die Beschäftigten sind ansprechbar für alle damit im Zusammenhang stehenden Fragen. Außerdem werden Vaterschaftsanerkennungen, gemeinsames Sorgerecht und Unterhaltsfestsetzungen formal beurkundet. Sachbearbeitung und Beratung rund um die Beistandschaft im Rahmen § 55 SGB VIII, hierzu gehört auch die eigenständige gerichtliche Klärung von Abstammungsfragen im gerichtlichen Verfahren Bearbeitung von Anträgen auf Vaterschaftsfeststellungsverfahren, Wahrnehmung von Gerichtsterminen Aktenführung, EDV-Eingaben, Zahlbarmachung und Zahlungskontrollen, Statistiken Unterhalts- und Mangelfallberechnung einschließlich der Durchführung von gesetzlichen Unterhaltserhöhungen (Dynamisierung) Regelmäßige Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen Einziehung von Unterhalt einschl. Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Entscheidung über Stundungen und Zahlungsvereinbarungen Titulierung von Unterhaltsverpflichtungen durch



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