Sozialpädagogen (m/w/d) für die Jugendhilfe im Strafverfahren, Abt. Jugend

Die Begleitung von Jugendlichen und Heranwachsenden in Ermittlungs- und Strafverfahren gem. § 52 SGB VIII und dem JGG Einbringung erzieherischer, sozialer und sonstiger im Hinblick auf die Ziele und Aufgaben der Jugendhilfe bedeutsamer Gesichtspunkte ins Verfahren Anregung, Einleitung und Begleitung notwendiger erzieherischer Leistungen vor, während und nach dem Verfahren Teilnahme an den Jugendgerichtsverhandlungen Entwicklung von bedarfsgerechten, geeigneten Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Trägern Netzwerkarbeit mit den Verfahrensbeteiligten insbesondere Staatsan-waltschaft, Polizei und