Sozialarbeiter Erzieherische Hilfen (m/w/d)
* Grundauftrag: Entscheidungen zur Vermeidung der Gefährdung des
Kindeswohls (Vernachlässigung, Misshandlung und Verwahrlosung)
treffen und in Zusammenarbeit mit Dritten und dem Familiengericht
bzw. Betreuungsgericht Maßnahmen einleiten, welche zur Gefahrenabwehr
erforderlich sind (§§ 8a, 42 SGB VIII, 1666 BGB, 1631b BGB)
* Fachliche Begleitung und Koordinierung aller Arbeiten im Bereich
Hilfen
* Beratung von Kindern und Jugendlichen und deren Familien in allen
Lebensbereichen
* Entscheidungsbefugnisse im Rahmen der Erzieherischen Hilfen
* Kooperationsaufgaben mit den Netzwerkpartnern und anderen
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