Technikerin / Techniker (m/w/d)

Staatliche Anerkennung von Fachkundelehrgängen (Grund-, Sonder- und Wiederholungslehrgänge) nach dem Sprengstoffgesetz für den gewerblichen und nichtgewerblichen Bereich in landesweiter Zuständigkeit Prüfungsabnahme der Fachkunde zum Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffrecht (gewerblich, nichtgewerblich) in landesweiter Zuständigkeit Erteilung der Bauartzulassung nach dem Sprengstoffgesetz in landesweiter Zuständigkeit Überwachung von Sprengstofflagerstätten in Belangen des Sprengstoff- und des Gefahrgutrechts Fachaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden in Belangen des Gefahrgutrechts Koordinierung der Berichterstattung nach dem Gefahrgutrecht der unteren Verwaltungsbehörden an das Verkehrsministerium Organisation von Schulungsmaßnahmen im Bereich des Gefahrgutrechts Koordinierung der Berichterstattung nach dem Fahrpersonalrecht der unteren Verwaltungsbehörden an das Wirtschaftsministerium Die Aufgabe der Prüfungsabnahmen ist mit einem hohen Maß an landesweiten Außendiensttätigkeiten