Fachärztin:Facharzt (w/m/d) für Arbeitsmedizin oder Ärztin:Arzt (w/m/d) mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin oder Ärztin:Ärzt (w/m/d) zur Weiterbildung im Gebiet Arbeitsmedizin

Wahrnehmung aller betriebsärztlichen Aufgaben nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und anderen Rechtsvorschriften Durchführung vielfältiger arbeitsmedizinischer Vorsorgen, personalärztlicher Untersuchungen, Eignungen und Begutachtungen zu arbeitsmedizinischen Fragestellungen Unterstützung bei der Eingliederung und Wiedereingliederung erkrankter und schwerbehinderter Beschäftigter Mitarbeit in Projektgruppen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und des Gesundheitsmanagements Beratung von Beschäftigten, Führungskräften und den Personalvertretungen in allen Fragen des Gesundheitsschutzes Schulungen, Beratungen und Informationen zu unterschiedlichen arbeitsmedizinischen Themen und Präventionsmaßnahmen Mitarbeit bei der Wissensvermittlung und Weiterbildung junger