Anerkennungsjahr Soziale Arbeit Berufspraktikum in der Jugendgerichtshilfe und im Arbeitsbereich unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen

Die Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe als moderne Dienstleisterin liegt am Rande des Taunus. Als Kurstadt mit etwa 55.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zeichnet sie sich als Gesundheitsstandort und Kongressstadt aus sowie durch ein breites Kultur-, Sport- und Freizeitangebot, viel Grün und kurze Wege. Die Jugendgerichtshilfe (JGH) der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe betreut und begleitet Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) und ihre Eltern vor, während und nach dem Strafverfahren. Der Arbeitsbereich unbegleitete minderjährige Ausländer*innen (umA) betreut Kinder und Jugendliche, die aus ihren Herkunftsländern geflohen sind und allein nach Deutschland einreisen. Neben dem Schutz, der weiteren Abklärung und der Versorgung der Minderjährigen ist die Verarbeitung der Fluchterfahrungen und das Eingewöhnen in eine fremde Gesellschaft Bestandteil der Arbeit. Der Arbeitsbereich JGH und umA arbeitet in einem Team; das Anerkennungsjahr wird zu gleichen Teilen in beiden Arbeitsfeldern betreut werden.