Gleichstellungsbeauftragte (w)

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Das Tätigkeitsfeld umfasst sowohl die Aufgabenstellung der kommunalen Gleichstellungsstelle gemäß § 2 Abs. 6 der Gemeindeordnung als auch die der Gleichstellungsbeauftragten nach dem Landesgleichstellungsgesetz mit den nachfolgenden Aufgabenschwerpunkten: Leitung der Gleichstellungsstelle mit Personal-, Finanz-, und Organisationsverantwortung Förderung und Hinwirkung auf die Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Stadt Kaiserslautern für alle Lebensbereiche gemäß Art. 3 Abs. 2 GG Förderung, Koordinierung, Planung und Durchführung von gleichstellungs-spezifischen Projekten und Initiativen z.B. zu den Themen Gewalt gegen Frauen, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, politische Partizipation von Frauen, Mädchenarbeit Öffentlichkeitsarbeit zur Begleitung der Maßnahmen in Abstimmung mit der Oberbürgermeisterin Leitung und Koordination lokaler Netzwerke und Arbeitskreise sowie Mitwirkung in landes- und bundesweiten Netzwerken und Gremien Umsetzung der Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene, insbesondere durch Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt Mitwirkung bei der Umsetzung der Europäischen Charta für