Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d)

Die künftige Stelleninhaberin bzw. der künftige Stelleninhaber betreut und berät gemeinsam mit der leitenden Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" und ist deren Vertretung. Einbindung bei der Planung und Ausführung von Neu- und Umbaumaßnahmen, sowie Einbindung bei der Unterhaltung von Betriebsanlagen und Einrichtungen Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren, sowie Arbeitsstoffen Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsumgebungen und in sonstigen Fragen der Ergonomie Ausübung von Unterrichtungs- und Beratungspflichten gegenüber dem Personalrat Unterstützung der Verwaltung hinsichtlich der Integration der Arbeitssicherheit in der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation Durchführung des Arbeitsschutzes durch Begehungen Beratung der Führungskräfte und alle Personen die Unternehmerpflichten und Fachaufgaben im Arbeitsschutz wahrzunehmen haben Unterstützung bei der Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen der Mitarbeitenden Unterstützung bei