Sozialpädagogische Fachkraft (m/w/d) für den Allgemeinen Sozialen Dienst

Sie übernehmen eigenverantwortlich die Prüfung und Bearbeitung von Anträgen auf ambulante, teilstationäre oder stationäre Hilfen zur Erziehung § 27 SGB VIII. Zu Ihrem Zuständigkeitsbereich gehören die Erstellung und Fortschreibung des Hilfeplanverfahrens nach § 36 SGBVIII für alle Fälle von Hilfen zur Erziehung. Sie unterstützen die Mitarbeiter/innen bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII. Darüber hinaus vernetzen sie Kinder, Jugendliche und deren Familie mit dem relevanten Umfeld, nachdem eine fallbezogene und fallübergreifende Beratung stattgefunden