Fachkraft (w/m/d) für Vertragsverhandlungen der Jugendhilfe

Vorbereiten und Führen von Entgeltverhandlungen nach §§ 77 und 78 a ff. SGB VIII bei ambulanten, stationären und teilstationären Jugendhilfemaßnahmen Prüfung der eingereichten Unterlagen (beispielsweise Kalkulationen, Bilanzen, Kostenaufstellungen, Personalkostenblätter, Abschreibungspläne) unter Berücksichtigung der Grundsätze der Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Erstellen beziehungsweise rechtliche Prüfung von Vereinbarungen nach §§ 77, 78 a ff. SGB VIII Kooperation mit dem Bereich Leistungsvereinbarung und den Trägern Auswertung der getroffenen Entgeltvereinbarung unter anderem hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Angebote Vorbereitung und Mitwirkung bei den Verhandlungen für Verträge im Rahmen der kommunalisierten Landesmittel, Prüfung der Kalkulation der jeweiligen Leistungsangebote, Erstellen der Zuwendungsverträge, (Vor-)Prüfung der Verwendungsnachweise Bearbeitung von Arbeitsaufträgen der