Jugendhilfeplaner*in (m/w/d)

Wahrnehmung aller Aufgaben der Jugendhilfeplanung gemäß §§ 79, 80 SGB VIII unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlichen Erneuerungen, dazu gehören Die Durchführung und Auswertung von Erhebungen, Bedarfsanalysen unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und ihrer Personensorgeberechtigten, insbesondere unter Berücksichtigung der spezifischen Lebenslagen. Die Organisation und Durchführung von Betroffenenbeteiligung (Partizipation) Die Zusammenarbeit mit den anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe im Planungsprozess unter dem Aspekt des Qualitätsdialoges Die Angebots- und Maßnahmenplanung auch unter Berücksichtigung unvorhersehbarer Bedarfe Erarbeitung neuer Konzepte für die Jugendhilfe. Führen des Berichtswesens über Entwicklungsverläufe von Jugendhilfeleistungen in fachlicher und finanzieller Hinsicht. Übernahme der strategischen Planung in Absprache mit der Fachbereichsleitung. Entwicklung und Koordination von Präventionsketten und Bildungsnetzwerke in Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten und Planer*innen der Fachbereiche Jugend und Bildung sowie Soziales, Arbeit und Gesundheit. Teilnahme an



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