Abteilungsleitung (m/w/d) Stadterneuerung (Kennzahl 6156)

Fachliche und personelle Leitung des Teams der Stadterneuerung mit drei Mitarbeitenden Durchführung und Anwendung von Maßnahmen und Verfahren des Besonderen Städtebaurechts Mitwirken bei der Stadtgestaltung und der Entwicklung von neuen konzeptionellen Ideen der Stadtsanierung Anleitung und Betreuung der Mitarbeitenden bei sanierungs- und verwaltungsrechtlichen Fragestellungen Bewertung von Architektur im Allgemeinen und hinsichtlich der sanierungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit Stärkung des Erhalts und der Weiterentwicklung erhaltenswerter und denkmalgeschützter Bausubstanz Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren u.a. als Teil nichtinvestiver Städteförderung
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