Hauptamtliche Bürgermeisterin / Bürgermeister (m/w/d)

Bei der Verbandsgemeinde Konz - Kreis Trier-Saarburg-ist die Stelle der / des hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeisters (m/w/d) wegen Ablauf der Amtszeit des Stelleninhabers zum 01.01.2026 neu zu besetzen. Der derzeitige Stelleninhaber wird sich um eine Wiederwahl bewerben. Die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters erfolgt am 14.09.2025 unmittelbar durch die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Konz für die Amtszeit von 8 Jahren nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Erhält bei dieser Wahl keine Bewerberin / kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am 28.09.2025 zwischen den zwei Bewerberinnen / Bewerbern eine Stichwahl statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Wählbar zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister ist, wer Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des §



Suche nach ähnlichen Stellenangeboten