Amtsvormund*innen

Gesetzliche und bestellte Amtsvormundschaften und Pflegschaften führen (gesetzliche Vertretung von Minderjährigen in der gesamten elterlichen Sorge oder in Teilen, Förderung und Gewährleistung der Pflege und Erziehung des Mündels) Regelmäßigen und persönlichen Kontakt in der Umgebung des Mündels pflegen Gerichtsverfahren als gesetzliche Vertretung für Minderjährige führen Stellungnahmen für die Gerichte erarbeiten Mit anderen Organisationen, Personen, Fachdiensten und Behörden zusammenarbeiten Nähere Informationen finden Sie in dem auf unserer Website veröffentlichten



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