Fachberatung Kinderschutz im Jugendamt (m/w/d)

Beratung nach §§ 8a Abs. 4, 5, § 8b Abs. 1 SGB VIII, § 4 KKG und § 7 KCanG Beratung bei Anhaltspunkten auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung im konkreten Einzelfall Verbesserung der Handlungsfähigkeit der zu Beratenden durch verbessertes Fallverstehen Perspektiventwicklung: Gemeinsames Erarbeiten von geeigneten Hilfen und weiteren Handlungsschritten Beratung i.d.R. persönlich, ggf. telefonisch, digital Dokumentation, Auswertung und Fallstatistik Qualitätssicherung gem. § 8a Abs. 4 bzgl. aller InsoFa-Beratungen im Kreis Segeberg Aufstellung, Koordination und Pflege eines differenzierten Pools von qualifizierten Insoweit erfahrenen Fachkräften mit kontextspezifische Spezialkenntnissen Fachliche Leitung eines Netzwerkes der InsoFa im Kreis Segeberg Schulung, Fortbildung und Wissensvermittlung Netzwerk- und
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