Berufsanerkennungsjahr zur Erlangung der staatlichen Anerkennung in der Familienberatungsstelle

Noch keine spannende Stelle für das Berufsanerkennungsjahr zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter*in gefunden? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir bieten Ihnen in unserem Dezernat III „Jugend und Soziales“ die Möglichkeit zur Ableistung eines Berufsanerkennungsjahres zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagog*in (m, w, d) beginnend ab dem 01.01.2027 für die Dauer maximal eines Jahres mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 39 Stunden. Der Arbeitsort ist in Einbeck. Ihr Einsatzgebiet während des Berufsanerkennungsjahres: Fachbereich 37 „Familienberatung“ Tätigkeitsfeld Die Familienberatungsstelle bietet psychologischpädagogische Beratung für Erziehende, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr. Zum Angebot gehören Einzelfallberatung, präventive Angebote sowie Gruppenangebote für Kinder, Jugendliche und Erziehende. Schwerpunkte in der Beratung sind Erziehungsfragen, Fragen zu Entwicklung und Verhalten
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