Projektleitung für die Ermittlung und Ahndung von Mietpreiserhöhungen

Projektleitung für die Ermittlung und Ahndung von Mietpreisüberhöhungen Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung Sie Leiten das Projekt und führen bis zu fünf Beschäftigte, gestalten und evaluieren Verfahrensabläufe und vertreten die Fachinhalte u.a. gegenüber anderen Dienststellen, Beraten Mietende und Vermietende zur Mietpreisüberhöhung gem. § 5 WiStG, Ermitteln und überprüfen Mietpreisüberhöhungen, u.a. durch Orts- und Wohnungsbesichtigungen, Prüfen Rückzahlungsansprüche der Mietenden und führen Vergleichsverhandlungen durch, Bearbeiten Ordnungswidrigkeitenverfahren durch Vernehmung und Befragung und erstellen Bußgeldbescheide, prüfen Einsprüche und nehmen bei Bedarf an Gerichtsverhandlungen teil bzgl. Stellungnahmen zum
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