Sachbearbeiter*in Betriebskontrolle Gaststätten und Glücksspiel (m/w/d)

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Kiel ist für viele Bereiche der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig. Der Sachbereich Gaststätten, Glücksspiel und Bordellaufsicht ist die gewerberechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für diese Gewerbe. In Kiel gibt es etwas mehr als 1.000 Gaststätten, knapp 50 Spielhallen und einige wenige Prostitutionsstätten, die unser Team aus vier Mitarbeiter*innen und einer Sachbereichsleitung kompetent betreut. Folgende Aufgaben stehen an: Widerruf von Gaststättenerlaubnissen und spielrechtlichen Erlaubnissen nach der Gewerbeordnung, Untersagung des Betriebs von erlaubnisfreien Gaststätten Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit der Betreiber*innen und Beschäftigten und der weiteren baulichen Eignung anhand von Erkenntnissen aus der laufenden Überwachung der gewerblichen Tätigkeit, von Führungszeugnissen, Strafakten, Bauplänen u.ä. Prüfung der Erforderlichkeit der Anordnung der Schließung von Betrieben nach § 15 Abs. 2 GewO Entwurf der Bescheide, der Widerrufsbescheide (Unterschrift durch Abteilungsleitung) und von Stellungnahmen im Klageverfahren Erteilung oder Versagung von Erlaubnissen nach dem
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