Sachbereichsleiter*in Technische Bauunterhaltung

Leitung des Sachbereich Technische Bauunterhaltung mit 18 Mitarbeiter*innen: Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht Entscheidung bei schwierigen Einzelfällen sowie gemeinsame Bearbeitung mit den Mitarbeiter*innen Vertretung des Sachbereichs gegenüber anderen Ämtern, Behörden und Gremien, soweit nicht der Abteilungsleitung oder Amtsleitung vorbehalten Fortbildung von Mitarbeiter*innen durch Weitervermittlung von Kenntnissen und Erfahrungen Einsatz der Mitarbeiter*innen, Arbeitsverteilung, Arbeitsablauf und Einsatz der Arbeitsmittel planen, Durchführung koordinieren und kontrollieren (Mit-)entwicklung der Haushaltsansätze und Entscheidung über deren Einsatz sowie Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserstellung Prüfung und Abwicklung umfangreicher allgemeiner Unterhaltungsmaßnahmen an Gebäuden: Prüfung umfangreicher Entwürfe der Mitarbeiter*innen einschließlich Kostenermittlung sämtlicher betriebstechnischer Anlagen im Bereich der technischen Gebäudeunterhaltung Unterhaltung und Sicherstellung der Betriebssicherheit und Nutzergerechtigkeit der betriebstechnischen Anlagen (Betreiberverantwortung), einschließlich Ausschreibung, Vergabe, Durchführung,
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