Erster Bürgermeister und Hospitalverwalter (m/w/d)

Wahl, Amtszeit, Rechtsstellung und Besoldung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Gemeindeordnung BW und dem Landesbesoldungsgesetz BW Ein umfassendes Personalentwicklungskonzept mit fachlichen und persönlichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten im eigenen Verantwortungsbereich Ein attraktives Gesundheitsmanagement Flexible Arbeitszeitgestaltung Mobiles Arbeiten Ständige allgemeine Vertretung des Oberbürgermeisters Leitung des Dezernats II - Finanzen und Wirtschaft mit den Ämtern Kämmereiamt, Amt für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung und Forstamt Betriebsleitung des Eigenbetriebs Wohnungswirtschaft Biberach Ehrenamtliche Leitung der rechtlich selbstständigen Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Biberach“ Aufsichtsratsvorsitz bei der
Jetzt ansehen * Partnerlink – Anzeige bei meinestadt.de