Professorin / Professor (m/w/d) der BesGr. W2, für das Lehrgebiet "Recht im Gesundheitswesen"

Die Professur vertritt das Lehrgebiet Recht im Gesundheitswesen an der Fakultät Angewandte Gesundheitswissenschaften in Lehre, Forschung und Entwicklung. Ihre Grundlage versteht die Professur im Kerngedanken der Fakultät Angewandte Gesundheitswissenschaften, Gesundheits- und Therapiefachberufe in Wissenschaft, Forschung, Lehre und Praxis zu entwickeln und durch das Studium zum eigenständigen und auch rechtlich verantworteten Handeln zu befähigen. Ein Schwerpunkt der Professur ist das Sozial-, Pflege- und Medizinrecht. Dazu gehören unter anderem die Gebiete Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und Eingliederungshilfe, Pflegerecht, Sozialhilfe und Entschädigungsrecht. Die Professur lehrt und formt die Berufsgesetze der Gesundheits- und Therapiefachberufe und lehrt in Abstimmung mit der bestehenden Professur im Medizinrecht alle dazugehörigen Rechtsgebiete. Die Professur Recht im Gesundheitswesen ist auch eine kapazitive Ergänzung der Honorarprofessur Medizinrecht. Zum Lehrgebiet der Professur gehört auch das Familienrecht, Kinder- und Jugendhilfe- und Jugendschutzrecht, Geschichte (Ethik, und Menschenrechte, Rechtssysteme und Rechtsgebiete) und
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