Verwaltungsfachkraft (w-m-d) Naturschutzrecht

Ihr Aufgabengebiet: Sie erteilen Eingriffsgenehmigungen, Versagungen und Verfügungen; artenschutzrechtliche Befreiungen beziehungsweise Anordnungen, Landschaftsschutzgebietsgenehmigungen, forstrechtliche Genehmigungen sowie Genehmigungen nach § 30 BNatSchG. Sie beraten selbstständig und erarbeiten fachliche Stellungnahmen zu Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren zur Bauleitplanung, zu sonstigen landschaftsbedeutenden Planungen, zu Innen- und Außenbereichsvorhaben sowie zu Baugenehmigungsverfahren. Sie erarbeiten Stellungnahmen für den Naturschutzbeirat. Sie arbeiten in der Arbeitsgruppe »Illegale Bauten« mit. Sie konzipieren und betreuen konkrete Naturschutzprojekte, auch im Hinblick auf die Hessische Biodiversitätsstrategie. Sie führen Verfahren zur Ausweisung geschützter Landschaftsbestandteile und kleiner Naturschutzgebiete ( < 5 ha) und organisieren die Pflege und Unterhaltung. Sie setzen artenschutzrechtliche Bestimmungen durch und überwachen entsprechende Maßnahmen. Sie setzen Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Ökokontomaßnahmen) im Rahmen von Eingriffs-, Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren fest und kontrollieren deren