Ingenieurin / Ingenieur (w/m/d) für den Bereich Bauaufsichtliche Angelegenheiten im Bundesbau

Die Qualitätssicherung von Bauvorlagen im Rahmen des § 79 BauO NRW 2018 wird im Landesbereich bereits erfolgreich durchgeführt und soll nun auch für den Bundesbereich übernommen werden. Der BLB NRW führt dort Bauunterhaltungsmaßnahmen durch, berät die Bauherrin Bundesrepublik Deutschland bei der Initiierung von großen sowie kleinen Baumaßnahmen und steuert bzw. setzt diese erfolgreich von der Planung über die Ausführung In Ihren Aufgabenbereich fällt die Qualitätssicherung von Bauvorlagen im Rahmen von Baugenehmigungs-​/Zustimmungs- bzw. Kenntnisgabe- und BLB-internen Freigabeverfahren (§ 79 BauO NRW 2018) in Anlehnung an das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW Sie beraten andere Fachbereiche in bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen sowie brandschutztechnischen Fragen Sie übernehmen die Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigung bei Baumaßnahmen, die im Zustimmungs- und Kenntnisgabeverfahren bzw. im internen Vergabeverfahren genehmigt wurden Sie führen wiederkehrende bauaufsichtliche Prüfungen durch Sie übernehmen die Aufgaben der Unterrichtung der Baudienststelle durch Prüfsachverständige (nach § 8
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