Geschäftsführer (m/w/d)

Der Geschäftsführer ist dem Vorstand des Vereins unterstellt, der durch den Vorsitzenden und in dessen Abwesenheit durch den Stellvertreter oder den Schatzmeister vertreten wird. Er ist verfügungsberechtigt im Rahmen des vom Vorstand zu genehmigenden Haushaltsplanes, für dessen Erstellung und Einhaltung er verantwortlich ist. * Alle mit der Leitung eines Vereins verbundenen Führungs-, Organisations- und Verwaltungsaufgaben (sowohl inhaltlich als auch betriebswirtschaftlich) * Bewerbergespräche und Vorschlagsrecht bei EinsteIlungen * Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern erfolgen durch den Vorstand des Vereins nach Vorschlag und Zustimmung der Geschäftsführung * Auswahl und Einsatz freier Mitarbeiter mit entsprechender Information des Vorstandes * Gehaltserhöhungen, Änderungen der Anstellungsverträge sowie Altersversorgungszusagen erfolgen durch den Vorstand auf Vorschlag der Geschäftsführung. * Fachliche Begleitung der bestehenden Arbeitsbereiche * Aufbau neuer Projekte und konzeptionelle Weiterentwicklung bestehender Projekte inklusive Finanzierung * Verantwortung für Haushalt,
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