Jugendhilfeplaner*in und Einrichtungsaufsicht

Einrichtungsaufsicht und Fachberatung kommunaler und freier Träger der Jugendhilfe Wahrnehmung der Aufgaben der Einrichtungsaufsicht gemäß §§ 45-48a SGB VIII, insbesondere: Mitwirkung im Betriebserlaubnisverfahren für teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe Entgegennahme, Bearbeitung und örtliche Prüfung von Beschwerden und besonderen Vorkommnissen sowie Mitwirkung an der Sicherstellung fachlicher Standards Beratung und fachliche Begleitung kommunaler und freier Träger im laufenden Betrieb sowie zu Fragen des SGB VIII Qualitätssicherung und -entwicklung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Weiterentwicklungen des SGB VIII und der Anforderungen an eine inklusive Jugendhilfe Unterstützung der Jugendhilfeträger bei der Entwicklung und Umsetzung von Leistungs-, Schutz-, Beteiligungs- und Beschwerdekonzepten sowie bei Leistungsvereinbarungen Mitwirkung in landesweiten Arbeitskreisen und Fachgremien sowie fachliche Vertretung des örtlichen Trägers der Jugendhilfe Mitwirkung an der Entwicklung und Erprobung neuer Angebotsformen, der Identifizierung von Best-Practice-Ansätzen und der Weiterentwicklung inklusiver Jugendhilfeangebote Erstellung von
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