Referent:in Rechts- und Grundsatzangelegenheiten des Rettungsdienstes

Mit Ihren sechs zukünftigen Kolleg:innen im Referat »Gesetzgebung, Rechts- und Grundsatzangelegenheiten» der Abteilung für Öffentliche Sicherheit, werden Sie zusammen zuständig sein für die Themenbereiche des Polizeirechts, des polizeilichen Datenschutz- und Hochschulrechts, des Die komplexe Themenvielfalt bietet täglich Abwechslung und Spannung sowie die Möglichkeit, sich ein breites Fachwissen anzueignen. Sie Sind zuständig für die strategische Entwicklung der landesrechtlichen Rechtsetzungsangelegenheiten im Bereich des Rettungsdienstes. Übernehmen eigenverantwortlich und ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Behörden die Bearbeitung von Grundsatz- und Einzelfragen sowie Sachverhalten aus dem Bereich des öffentlichen und privaten Rettungsdienstrechts. Nehmen selbstständig sonstige ministerielle Aufgaben, wie beispielsweise Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen der Bundesregierung oder Bürgerschaftsanträgen, Beratung der Behördenleitung und Beitragserstellung zu schriftlichen großen und kleinen Anfragen mit Bezug zu Ihren Aufgabenschwerpunkten wahr. Vertreten die FHH in Grundsatzfragen des Rettungsdienstes auf Bundes- und Länderebene. Beraten das Justiziariat der
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