Leitung der Abteilung Zentrale Gebäudewirtschaft (m/w/d)

Leitung der Abteilung Zentrale Gebäudewirtschaft: Entscheidungen in fachlichen, personellen, finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten, Koordination der Arbeit und des Ressourceneinsatzes sowie der Arbeitsverfahren und -mittel, Bearbeitung in ausgewiesenen Angelegenheiten von grundsätzlicher und schwieriger Bedeutung, Weiterentwicklung und Umsetzung von Zielvorgaben für die Abteilung: Bestimmung von Grundsätzen, Richtlinien und Anweisungen für die Bearbeitung der Abteilung zugeordneten Aufgaben in formeller (Verfahrensabläufe) und materieller Hinsicht (einheitliche Vorgaben), Regelung von abteilungsübergreifenden Zuständigkeiten mit Klärung der wesentlichen Schnittstellen und Festlegung der Arbeitsprozesse, Bearbeitung von schwierigen Einzelfällen und von Aufgaben von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere aus dem Aufgabenbereich der Haushaltsmittel- und Finanzplanung, Begleitung und Prüfung von Fachplanungen von besonderer Bedeutung, Koordination und Durchführung von übergeordneten, grundsätzlichen und schwierigen Verhandlungen mit Behörden und externen Dritten, Teilnahme an Arbeitskreisen, Fachausschusssitzungen sowie anderen internen und externen
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