Baukontrolleur:in

selbstständige und verantwortliche Überwachung und Bauzustandsbesichtigung von genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sonstige Überprüfungen in bauordnungsrechtlicher Hinsicht (z.B. Schwarzbauten, Abnahmen im Rahmen von Konzessionsanträgen, etc.) Teilnahme und Mängelverfolgung bei Brandschauen und Wiederkehrenden Prüfungen Baumängelverfolgung einschließlich schriftlicher Nachforderung Prüfung von Bauvorlagen und technischen
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