Sozialpädagogische Fachkraft (w/m/d) als Abteilungsleitung

Leitung und Steuerung der Abteilung einschl. der Fachverantwortung für die Wahrnehmung der Jugendhilfeaufgaben und -leistungen, Beratung, Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen in schwierigen Fallkonstellationen, Übernahme von Entscheidungsverantwortung, bei Kriseninterventionen und insbesondere in Kinderschutzfällen, Sicherstellung der Erfüllung des hoheitlichen Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung (Qualitätssicherung und eigene verantwortliche Mitwirkung an Gefährdungseinschätzungen gem. § 8a Abs. 1 SGB VIII), Personalverantwortung und Fachaufsicht, Abteilungsübergreifende Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in allen Tätigkeitsfeldern des Allgemeinen Sozialen Dienstes in Zusammenarbeit mit der Abteilungsleitung »Allgemeiner Sozialer Dienst / Eingliederungshilfe«, Vertretung der beiden Abteilungsleitungen untereinander, Kooperation mit Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie mit allen vor Ort tätigen sozialen Einrichtungen und Diensten, Mitarbeit in Gremien und Arbeitskreisen, Beteiligung an team- und fachbereichsübergreifenden Projekten des Fachbereiches und des Dezernates. Die Änderung des Aufgabenzuschnittes bleibt
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