Leiter des Geschäftsbereichs Stadtplanung m/w/d

Leiter des Geschäftsbereichs Stadtplanung m/w/d Dienstort: 8680 Stadtgemeinde Mürzzuschlag Vollzeit 40 Wochenstunden Die Stadtgemeinde Mürzzuschlag schreibt den Dienstposten des 'Leiter des Geschäftsbereichs Stadtplanung m/w/d' aus. Anstellung und Entlohnung nach den Bestimmungen des Stmk. Gemeindevertragsbedienstetengesetzes 1962 i.d.g.F. Einstufung abhängig von Qualifikation und Vordienstzeiten. Während der Einarbeitungszeit beträgt das Mindestgehalt € 4.179,80 (inkl. Zulagen), sowie ab der Übernahme der Bereichsleitung per 01.03.2027 mindestens € 5.855,30 (inkl. Zulagen). Es ist eine deutliche Überzahlung bei entsprechender Qualifikation und Berufserfahrung möglich! Bitte übermitteln Sie Ihre Bewerbung unter Anschluss folgender Unterlagen bis spätestens 03. April 2026 ausschließlich als PDF-Dateien: Lebenslauf mit Foto und Motivationsschreiben, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Strafregisterbescheinigung, Abschlusszeugnisse sowie Nachweise über bisherige berufliche Verwendungen; Die Stadtgemeinde Mürzzuschlag