Berufsanerkennungsjahr im Bereich Kreisjugendpflege

Noch keine spannende Stelle für das Berufsanerkennungsjahr zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter*in gefunden? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir bieten Ihnen in unserem Dezernat III „Jugend und Soziales“ die Möglichkeit zur Ableistung eines Berufsanerkennungsjahres zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagog*in (m, w, d) frühestens beginnend ab dem 01.10.2026 für die Dauer eines Jahres mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 39 Stunden. Der Arbeitsort ist in Northeim. Ihr Einsatzgebiet während des Berufsanerkennungsjahres: Fachbereich 32 „Kinder und Familie“, „Kreisjugendpflege – Kinder- und Jugendarbeit“ Tätigkeitsfeld Die Kreisjugendpflege entwickelt, fördert und steuert Aufgaben der Jugendarbeit in Zusammenarbeit mit den kommunalen Jugendpfleger*innen sowie den auf Kreisebene tätigen Jugendverbänden, Jugendringen und Jugendinitiativen. Zu den wesentlichen Arbeitsfeldern zählen die Jugendförderung, Jugendbildungs- und
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