Bau- oder Umweltingenieur (m/w/d)

Die eigenverantwortliche Durchführung und Koordinierung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), insbesondere nach den §§ 4, 6, 10, 15, 16 und 19 BImSchG sowie den Bestimmungen der 4. und 9. BImSchV, gehört zu Ihren wesentlichen Aufgaben. Sie prüfen und bewerten fachtechnische Unterlagen, insbesondere Immissionsprognosen und Gutachten, und legen fachtechnisch geeignete sowie rechtskonforme Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen fest. Dabei berücksichtigen Sie insbesondere die TA Luft, die TA Lärm sowie weitere einschlägige immissionsschutzrechtliche Vorschriften und stellen die Einhaltung der gesetzlichen Schutz- und Vorsorgeanforderungen sicher. Darüber hinaus führen Sie Umweltverträglichkeitsvorprüfungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren durch. Dabei koordinieren Sie die Beteiligung anderer Fachbehörden und berücksichtigen die aktuelle Rechtsprechung sowie die aufgrund der Konzentrationswirkung nach
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