Sachgebietsleiter*in für das Sachgebiet Hilfe zur Pflege

Allgemeine Leitungsaufgaben für das Sachgebiet wahrnehmen, insbesondere Ziele (fachlich), Grundsätze, Richtlinien und Anweisungen für die Bearbeitung der Aufgaben des Sachgebietes unter besonderer Beachtung der strategischen Ziele und der Geschäftsordnung der Kreisverwaltung sowie der jeweiligen Dienstanweisungen gestalten und einführen; Zielerreichung kontrollieren Auf Zuweisung bei der Haushaltsplanung mitwirken, Budgetverantwortung übernehmen Projektideen zur Umsetzung der strategischen Ziele entwickeln, ggfs. Projektleitung übernehmen Fachaufsicht wahrnehmen und Qualitätsprüfungen durchführen Personal-, Organisations- und Finanzverantwortung für das Sachgebiet im Sinne der Geschäftsordnung für die Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg und der jeweiligen Dienstanweisungen wahrnehmen, soweit nicht der Fachdienstleitung vorbehalten. Fachaufgaben wahrnehmen Nähere Informationen finden Sie in dem auf unserer Website veröffentlichten
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