Hauptamtliche/r Bürgermeisterin/Bürgermeister (m/w/d)

Bei der Verbandsgemeinde Trier-Land, Landkreis Trier-Saarburg, ist die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d) wegen Ablaufs der Amtszeit des Stelleninhabers zum 01.03.2027 neu zu besetzen. Der Stelleninhaber bewirbt sich um die Wiederwahl. Die Verbandsgemeinde Trier-Land besteht aus 11 Ortsgemeinden mit zusammen rund 22.500 Einwohnern, Sitz der Verwaltung ist die Stadt Trier. Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 13. September 2026, unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Trier-Land für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt (Urwahl). Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, findet am Sonntag, dem 27. September 2026, eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen bzw. Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmzahlen erhalten haben. Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines
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