Diplom-Ingenieur/in (FH) oder Bachelor (w/m/d)

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen die Bearbeitung von genehmigungs- und anzeigebedürftigen Tätigkeiten, die strahlenschutzrechtliche Überwachung in Betrieben im Anwendungsbereich des Strahlenschutzrechts, das national über Regelungen im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), in der Strahlenschutzverordnungen (StrlSchV) und in Richtlinien zum Strahlenschutz umgesetzt wird. Konkret handelt es sich bei dem Aufgabengebiet um folgende Tätigkeiten: Bearbeitung von strahlenschutzrechtlichen Zulassungsverfahren Überwachung des Umgangs mit radioaktiven Stoffen und des Betriebs von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern in Industrie, Gewerbe, Schulen und im Gesundheitswesen Überwachung des Einsatzes von ionisierender Strahlung in der Werkstoffprüfung und bei der Beschäftigung in fremden Anlagen und Einrichtungen Sicherstellung der betrieblichen Organisation des Strahlenschutzes in Einrichtungen und Betrieben Überwachung der Grenzwerte für beruflich exponierte Personen und für die Bevölkerung Bearbeitung von Maßnahmen zum Schutz vor Radon am Arbeitsplatz Die Tätigkeit ist mit Innen- und Außendienst verbunden. Die Zuweisung weiterer oder anderer Aufgaben bleibt
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