Meister* für Veranstaltungstechnik

Konzeption und Durchführung von vielseitigen Veranstaltungen unter Einhaltung der relevanten Verordnungen und Bestimmungen für Versammlungsstätten sowie Umsetzung technischer Bühnenanweisungen Eigenverantwortliches und selbstständiges Auf- bzw. Abbauen, Einrichten, Programmieren sowie Bedienen der licht-, ton- und bühnentechnischen Anlagen Wahrnehmung der Funktion als Verantwortlicher* für Veranstaltungstechnik nach § 40 VStättVO-BW Überwachung des Auf- und Abbaus und des Betriebs von Fremdtechnik sowie der Tätigkeiten von Fremdpersonal Materialwirtschaft und Weiterentwicklung der technischen Anlagen, u. a. Mitwirkung an der Auswahl und Beschaffung geeigneter Betriebsmittel Überwachung des technischen Zustandes sowie Wartung und Pflege der technischen
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