Hygienekontrolleur (m/w/d)

Durch die Trinkwasserüberwachung Durch die Überwachung von Badeseen/Badegewässern sowie der Überwachung von Badewasser in Hallen- und Freibädern Durch die Teilnahme und Mitwirkung bei der Heimaufsicht, insbesondere im Hinblick auf Hygiene und Infektionsschutz Durch Hygienebesichtigungen in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen inklusive entsprechender Beratung Durch die Erstellung von Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange in den Bereichen Bebauungspläne, Flächennutzungspläne, Baugesuche, Regionalpläne und Wasserrechtsgesuchen Im Rahmen der Erfüllung von Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz, wie z. B. Bearbeitung von Meldungen nach § 6 und § 7 IfSG sowie Belehrungen nach § 43
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